Vielleicht ist der Eine oder Andere schon einmal in die Lage gekommen und konnte eine Erbschaft antreten. Angenehm, wenn alles ohne Probleme erledigt werden konnte. Dabei ist es unerheblich, von welchem Wert die angetretene Erbschaft ist. Vielfach kommt es zu Streitigkeiten unter den vermeintlichen Erben und der Ruf nach dem Gesetz und dessen Vertreter wird laut.
Alles was mit dem Thema erben und verschenken, Testament und Gesetz zu tun hat, wird im Erbrecht geregelt. Dieses Recht ist sogar als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Es regelt einerseits durch Verfügungen, wie mit dem Eigentum eines Verstorbenen verfahren wird und andererseits, wer durch eine solche Verfügung begünstigt wird. Vor allem für ältere Menschen ist ein Testament wichtig, weil sie dadurch ihr Vermögen nach ihrem Willen vererben können. Dabei sind aber grundsätzliche Regelungen, die im Erbrecht heute per Gesetz verankert sind, einzuhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen Notar zu Rate zu ziehen. Dieser wird neben der Aufbewahrung auch die Beurkundung des Testamentes vornehmen und gleichzeitig eine Beratung durchführen.
Wer sich über die genauen Formulierungen der Gesetze zum Thema erben im Internet erkundigen möchte, kann dies gründlich vornehmen.
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