Das Pflegegeld stellt eine Leistung zur Abdeckung von durch Pflege entstehende Mehrkosten dar. Sie soll nicht als Erhöhung des Einkommens zu sehen sein und deckt oftmals nicht den tatsächlichen Aufwand.
Die Pflegegeld Höhe ergibt sich aus einem Gutachten, welches durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt. Je nach Höhe des Pflegeaufwandes erfolgt eine Einteilung in drei Pflegestufen. Hierbei wird unterschieden zwischen:
Pflegestufe 1 = erheblich pflegebedürftig / täglicher Pflegeaufwand von mind. 90 Minuten täglich
Pflegestufe 2 = schwerpflegebedürftig / täglicher Pflegeaufwand von mind. 180 Minuten täglich
Pflegestufe 3 = schwerstpflegebedürftig / täglicher Pflegeaufwand von mind. 300 Minuten täglich
Anhand dieser Einstufung ergibt sich die Höhe des Pflegegeldes, wobei hierbei zwischen Sachleistungen und Pflegegeld unterschieden wird. Unter Sachleistungen versteht man den Einsatz von Fachkräften oder zu bezahlenden Organisationen die, die zu pflegende Person im Haushalt betreuen. Pflegegeld wird bezahlt, um dem Pflegebedürftigen das Abgelten von Hilfe durch Verwandte oder andere ehrenamtlich Tätige zu ermöglichen.
Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert werden, um dem zu Pflegenden die Möglichkeit einzuräumen, professionelle und private Hilfe vereint nutzen zu können. Hierbei wird zuerst die Sachleistung bezahlt. Bleibt ein prozentualer Restwert aus dieser Leistung bestehen, wird dieser umgerechnet auf das Pflegegeld ausbezahlt und so die gesamte Pflegegeld Höhe ermittelt.
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